am 30.04.2016 um 13:08 Uhr
Zusammenlegung muss formal vor Wahl der Organe stattfinden
"Die Zusammenlegung von BGF + BV muss auf einer BGV und dabei unmitelbar vor Wahl der Organe beschlossen werden. Eine Zusammenlegung eines aktiven BV und einer aktiven BGF ist nicht zulässig."
Begründung: Eigentlich selbsterklärend. Es soll aber in die Statuten aufgenommen werden, um Planspiele im Vorfeld auszuschließen. Text kann gern angepasst werden.
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