am 19.07.2015 um 21:14 Uhr
Wahlregister
"Die Teilnahme an der Wahl muss jedoch eigenständig erfolgen und nicht durch einen Vormund oder Erziehungsberechtigten. Nach erstmaliger Eintragung ins Wahlregister gilt diese lebenslang."
Zur praktischen Durchführung, ein Vorschlag von kinderwahlrecht.de. Mmn können zu diesem Zeitpunkt auch Zweifel an der Eigenständigkeit ausgeräumt werden. Ein zusätzlicher "Befähigungstest" entfällt.
Ggf als alternativantrag?
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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