Ergänzung: Punkt VI. Volksbefragungen mit echten Fragen
am 15.05.2015 um 12:43 Uhr

Die Piratenpartei Wien ist der Meinung, dass nachfolgende Angelegenheiten keiner allgemeinen Volksbefragung bzw. einer Volksabstimmung unterliegen dürfen - Angelegenheiten von Minderheiten im Allgemeinen, - Angelegenheiten von religiösen Minderheiten, - Angelegenheiten anerkannter Glaubens- und Religionsgemeinschaften, - Aufnahme neuer Mitglieder in die Europäische Union.

Die Piratenpartei Wien Teilt die Auffassung, dass nachfolgende Angelegenheiten, auch wenn diese ein zentrales Anliegen der Piratenpartei Wien und der Piratenpartei Österreichs darstellen, einer allgemeinen Volksbefragung bzw. einer Volksabstimmung unterliegen müssen - Abschaffung des Bundesrates, - Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten, - Abschaffung der Wehrpflicht, - Abschaffung des Zivildienstes, - Abschaffung des Heeres der Bundesrepublik, Militärische Nukleare-Aufrüstung, einschließlich der Stationierung von Nuklearwaffen, sowie Mitgliedschaften internationaler Vertragsorganisationen, welche eine Politik der sog. Nuklearen Abschreckung verfolgen und den Einsatz von Nuklearwaffen nicht ablehnen, - Einführung eines umfassenden Rauchverbotes, - Teilhabe und Teilnahme an völkerrechtwidrigen Kriegen.


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