LO alleine reicht nicht
am 23.08.2014 um 14:55 Uhr

Laut diesem Antrag würde sich die Situation ergeben, dass wenn die LO Stmk eine LGV abhält und in Wien eine BGV stattfindet die Mitglieder der LO Kärnten über die Stmk nach Wien reisen müssten, da sie in Stmk nicht für die BGV mitstimmen können.


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