Einschränkung der Satzung durch GOs unzulässig, bitte ändern.
am 11.02.2014 um 14:20 Uhr

Wenn Antragsrecht bedeuten würde, dass man einen Antrag stellen kann, dieser dann ignoriert wird, dann ist das Antragsrecht kein Recht.

Das Analogon in der "echten Welt" ist die "Dringlichkeit" bei Gemeinderatsanträgen im Grazer Gemeinderat. Man darf zwar Anträge stellen, aber wenn der Antrag nicht "dringlich" ist, dann wird der Antrag nicht abgestimmt. Dringlich ist ein Antrag dann, wenn die herrschende ÖVP&SPÖ&FPÖ zustimmen, wenn die Dringlichkeit abgestimmt wird.

Exakt das macht die ÖVP mit den Anträgen der Piraten: Ja, die Piraten dürfen Anträge stellen, Nein, wir stimmen darüber nicht ab. Die Feststellung der Dringlichkeit ist nichts anderes als ein Quorum.


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