am 09.02.2014 um 21:11 Uhr
die zu ersetzenden Textstellen entsprechen nicht der derzeitigen Bundesgeschäftsordnung
das basiert auf einer veralteten Version der GO
derzeit steht dort
§14(3) Sämtliche davon nicht betroffene Forenbereiche, Pads sowie andere Kommunikationsplattformen der Partei müssen für Mitglieder einsehbar sein. Ebenso müssen auch alle Sitzungen und Treffen von Organen der Piratenpartei öffentlich, nachvollziehbar und aufzeichenbar sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich explizit persönliche Mitteilungen und Bereiche, die unter Datenschutz stehende Personenangelegenheiten betreffen.
https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A714_Transparenz
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