am 06.02.2014 um 12:22 Uhr
Begründung unnötig kompliziert
An sich ist ja nur relevant, dass die BGF einberuft und was passiert, wenn sie es nicht tut. Selbst wenn das nicht explizit erzwungen ist, kann ja der EBV oder BGV etv. immer noch die BGF beauftragen oder zumindest einen entsprechenden Antrag stellen... Ich glaube nicht, dass die BGF nur so zum Spass unnötig BGVs einberufen würde.
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