SV zahlt nicht
am 30.01.2014 um 08:23 Uhr

Bitte diesen Antrag zurückziehen, da dafür keine rechtlichen Grundlagen bestehen.

"Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf." Quelle: psyonline

Da LSBs per definitionem keine krankheitswertigen Störungen behandeln dürfen, besteht also keine rechtliche Grundlage für den Antrag.


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