am 20.01.2014 um 20:17 Uhr
Bitte erläutern, ab wann man dann gewählt werden kann und wieso: Volljährigkeit? Mündigkeit? Wahlberechtigung?
Ich will hier nicht trollen mit "dann kann man ja Babies wählen", aber auf den ersten blick sieht es so aus. Auf den zweiten blick ist klar, dass einer der Faktoren Volljährigkei, Mündigkeit oder aktive Wahlberechtigung einschränkend sein müssen.
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