(6) besser formulieren
am 03.12.2013 um 09:52 Uhr

(6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei müssen sich die ausschließlich durch die betroffene Person akkreditierten Mitglieder binnen 30 Tagen einer erneuten Akkreditierung unterziehen, um ihr Stimmrecht zu behalten.

oder gleich anders (IMHO noch besser):

(6) Nach einem erfolgreichen Misstrauens- oder Ausschlussantrag gegen ein Mitglied der Piratenpartei verfallen sämtliche durch die betroffene Person vorgenommenen Akkreditierungen nach Ablauf von 30 Tagen; ausschließlich durch die betroffene Person akkreditierte Mitglieder müssen damit erneut akkreditiert werden, um ihr Stimmrecht zu behalten.


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