Fällig ist der Mitgliedsbeitrag erst am 31.12.2014
am 02.12.2013 um 11:58 Uhr

Da jetzt in der BFO steht, dass der Mitgliedsbeitrag während des Jahres zu zahlen ist, kann sich das Mitglied bis zum 31.12.2014 für eine fristgerechte (=fällige) Beitragsleistung Zeit lassen. Daher gibt es kein Ruhen der Mitgliedschaft und Stimmberechtigung ohne Beitragsleistung bis zum 31.12.2014.


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