am 02.12.2013 um 11:58 Uhr
Fällig ist der Mitgliedsbeitrag erst am 31.12.2014
Da jetzt in der BFO steht, dass der Mitgliedsbeitrag während des Jahres zu zahlen ist, kann sich das Mitglied bis zum 31.12.2014 für eine fristgerechte (=fällige) Beitragsleistung Zeit lassen. Daher gibt es kein Ruhen der Mitgliedschaft und Stimmberechtigung ohne Beitragsleistung bis zum 31.12.2014.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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[nur für Registrierte] |