Aktiv wahlberechtigt ist, wer auch zur NRW berechtigt, also 16. Wieso hier anders?
am 11.11.2013 um 16:34 Uhr

Bitte argumentieren, wieso hier anscheinend willkürlich 18 als grenze festgelegt wird.

Laut Wikipedia: "Aktiv wahlberechtigt ist, wer auch zur Nationalratswahl aktiv wahlberechtigt ist, das sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Passiv wahlberechtigt ist, wer (Art. 60

Abs 3 B-VG):

das aktive Wahlrecht zum Nationalrat besitzt, das 35. Lebensjahr vollendet hat,"

Wieso wollen wir hier "das 35. Lebensjahr vollendet hat" durch "das 18. Lebensjahr vollendet hat" ersetzen. Wieso nicht streichen, dann wäre die Grenze einfach 16.


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