am 09.11.2013 um 20:26 Uhr
Nicht exekutierbar
Eine Landespartei, die rechtlich eigenständig ist, kann sich ihre Satzung selbst bestimmen. Zu klären wären in Wirklichkeit nur folgende Punkte:
- was passiert mit der Landesorganisation der Piratenpartei Österreichs, wenn eine rechtlich eigenständige Landespartei gegründet wird? - was passiert mit den Mitgliedern, die Mitglied einer Landesorganisation sind: Wie werden diese Mitglieder der Landespartei (Protipp: Da es sich um eine neue, eigenständige Partei handelt, müssen die Mitglieder selbst entscheiden, ob sie der neuen (Landes-)Partei beitreten. Es würde Sinn machen, die organisatorischen Übergangsbestimmungen bezüglich Liquid zu überlegen...)
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