am 09.11.2013 um 19:57 Uhr
Nicht exekutierbar, bei eigenständigen Landesparteien
Eine Auflösung einer Partei kann nur ein Gericht vollziehen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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