§22 (7) Nicht exekutierbar
am 09.11.2013 um 19:55 Uhr

Leider leider. Es ist halt so, dass eigenständige Rechtspersönlichkeiten deswegen eigenständige Rechtspersönlichkeiten heißen, weil sie eigenständig geschäftsfähig sind. Anders als bei einer GmbH sind die "Anteilseigner" eben die Mitglieder der Landespartei. Eine Bundespartei kann von außen nichts vorschreiben, nichts ändern. Lediglich Sanktionsmaßnahmen ergreifen, im Fall des Falles.


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