am 09.11.2013 um 19:50 Uhr
§22 (5) nicht exekutierbar
Landespartei mit eigener Rechtspersönlichkeit muss sich von einer außenstehenden Rechtspersönlichkeit nichts sagen lassen. Überlegt mal: Wer tritt im Fall des Falles die Rechtspersönlichkeit der Bundespartei an?
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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