§22 (4) nicht exekutierbar
am 09.11.2013 um 19:48 Uhr

Die eigenständige Rechtspersönlichkeit, die eine Landespartei hat, ermöglicht es ihr, selbst festzulegen, wie sie zu Beschlüssen kommt. Wenn die Landespartei beschließt, dass die Entscheidung durch Münzwurf erfolgt, dann mag das zwar absurd erscheinen, es ist aber um nichts absurder als die Idee, eine Bundespartei könne von außen in eine eigenständige Rechtspersönlichkeit eingreifen.


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