am 09.11.2013 um 19:46 Uhr
§22 (2) ist nicht exekutierbar
Eine Landespartei mit eigener Satzung kann tun und lassen, was sie will. Die einzige Möglichkeit der "Sanktionierung" besteht darin, die Landespartei aus der Satzung der Bundespartei zu streichen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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