§22 (2) ist nicht exekutierbar
am 09.11.2013 um 19:46 Uhr

Eine Landespartei mit eigener Satzung kann tun und lassen, was sie will. Die einzige Möglichkeit der "Sanktionierung" besteht darin, die Landespartei aus der Satzung der Bundespartei zu streichen.


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