am 03.11.2013 um 21:16 Uhr
langes Studium und Heer/Zivildienst additiv
Lange Studiengänge (zB Medizin) verlängern die Dauer der Familienbeihilfe um ein Jahr, absolvierung der Wehrpflicht (beim Heer oder im Zivildienst) ebenso. Die Kombination langer Studiengang und absolvierte Wehrpflicht allerdings verlängert die Familienbeihilfe nicht um zwei jahre sondern nur um ein Jahr. Besonders durch die Verkürzung entsteht diese ungerechtigkeit. Aber auch ohne die Verkürzung ist das ungerecht.
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