Textverbesserung
am 02.11.2013 um 14:42 Uhr

Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderem darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Ausnahmebestimmungen für sogenannte „homöopathische Arzneimittel“ untergraben dieses Ziel jedoch. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Streichung aller Paragraphen zu homöopathischen Arzneispezialitäten aus dem Arzneimittelgesetz aus. Stattdessen sollen „homöopathische Zubereitungen“, die durch die hohe Verdünnung toxikologisch unbedenklich sind, ähnlich Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein und deren Qualität über eine eigene Verordnung oder in der Verordnung zu Nahrungsergänzungsmitteln geregelt werden. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor.


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