Teile des neuen §22(2) in §5 integrieren
am 30.10.2013 um 16:11 Uhr

Ich würde empfehlen, Teile des neuen §22(2) in den §5 der Bundessatzung zu integrieren, da dort die Organe taxativ angeführt sind. Ich würde auch die unten angeführte Gliederung empfehlen, da diese etwas übersichtlicher ist

(1) Organe der Partei sind:

  • Bundesgeneralversammlung (BGV)
  • Bundesvorstand (BV)
  • Länderrat (LR)
  • Erweiterter Bundesvorstand (EBV)
  • Bundesgeschäftsführung (BGF)
  • Schiedsgericht (SG)
  • Landesgeneralversammlungen (LGV)
  • Rechnungsprüfung (RP)
  • Internationale Delegierte (ID)
  • Landesvorstände (LV)
  • Landespartei eines Bundeslandes, sofern diese durch eine Landesorganisation gegründet wurde

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