am 28.10.2013 um 13:06 Uhr
Vorauszahlung doppelt?
„Ab dem 3. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden.“
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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