Bitte genau diskutieren und verbessern
am 24.10.2013 um 15:33 Uhr

Ich finde, dass man in Ausnahmefällen jedenfalls Vollmachten auch offline erlauben sollte. das muss aber an bestimmte voraussetzungen gebunden sein. es kommt hier sehr auf die einzelheiten an. ich bin also grundsätzlich dafür, aber nur, wenn das sehr eingeschränkt möglich ist und missbrauch vorgebeugt werden kann. Ein meinungsbild ohne einzelheiten ist daher wenig zielführend


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