am 19.10.2013 um 16:19 Uhr
Auch keine andere Organschaft für die Spitzenperson
Es sollte die Spitzkanditat/-in auch keine anderen Organfunktionen innehabe oder sie zurücklegen. Denn diese Person sollte sich ganz auf den Wahlkampf konzentrieren können. Außerdem ist für den Spitzenkandidat/-in auch die Erreichung eines Mandats der Lohn für den extremen Einsatz. Daher benötigt es keine Mitgliedschaften in sonstigen Vertretungen, ob BGF, BV, LV oder SG.
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