am 02.10.2013 um 13:14 Uhr
Verbot der Untergliederungen einer Landespartei?
- Untergliederungen der Landespartei dürfen nicht weniger als 20 Mitglieder haben
Eine Piratenpartei Thal wäre somit ausgeschlossen und könnte nicht antreten, da es sie nicht gibt. Eine Vereinfachung der Gründung und des aufrecht Erhaltens einer Untergliederung ist wünschenswert.
Es gibt zahlreiche Namenslisten, die regionale und lokale Interessen vertreten, deren Vernetzung durch die Piratenbewegung Synergieeffekte für alle hat, um sich gegen die systemische Unterdrückung kleiner Bewegungen aufzulehnen.
Daher lehne ich ein Verbot kleiner Untergliederungen ab, um zu ermöglichen, dass sich aus aus kleinen Kristallisationspunkten größeres bilden kann.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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