"Strafzahlungen bei Wechsel zu Finanzinstituten"
am 22.08.2012 um 16:36 Uhr

Die Strafzahlungen stellen ein potentielles Hindernis in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Ich denke nicht, dass es mit piratischen Grundwerten vereinbar ist, wenn wir Arbeitnehmer daran hindern, ihren Job wechseln zu können. Diesen Passus würde ich entfernen. Er ist im Passus der ausreichenden Finanzierung der Behörde bereits enthalten.


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