Textverbesserung
am 11.09.2013 um 13:12 Uhr

Langfristig sollen die theologischen Fakultäten und Institute aufgelöst oder von der Universität getrennt durch die jeweiligen Religionsgemeinschaften finanziert und betrieben werden. Wissenschaftlich arbeitende Teilbereiche, wie zum Beispiel die Religionswissenschaft, sollen in die entsprechenden Fakultäten der Geisteswissenschaft oder Kulturwissenschaft eingegliedert werden. Konfessionelle Fakultäten sollen keine akademischen Grade vergeben dürfen.

(Aufzählung der Titel nicht nötig, Komma eingefügt)


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