Der Datenschutzbeauftragte ist, wie ein Personalvertreter: Setzt er sich dafür ein, ist er für manches Management sehr unliebsam - wird ev. sogar behindert werden.
Daher 2 Anregungen: 1.) Daher sollte er ab einer gewissen Unternehmens- oder Datengröße unkündbar sein und Kündigungsschutz aufgrund seiner Tätigkeit genießen.
und
2.) der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens berichtet einmal jährlich an die Datenschutzkommission. Diese trägt Sorge dafür, dass - ähnlich einer Wirtschaftsprüfung in unregelmäßigen, ev. unangekündigten Abständen ein dem Fach kundiger Prüfer das Unternehmen und dessen Einhaltung überprüft.
und
3.) dem Datenschutzbeauftragten, sowie dem Datenschutz-prüfer ist uneingeschränkter Zugang zu allen von ihm verlangten Informationen zu geben. Das schließt insbesondere System-, Daten- und Quellcode-zugänge, sowie Einsicht in bestehende Verträge mit ein.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |