Aufsicht für Bilanzprüfer
am 22.08.2012 um 12:37 Uhr

In AUT haben Bilanzprüfer aktuell die Meinungshoheit, d.h. eine Expertenmeinung wird von keiner Offiziellen stelle in Frage gestellt sondern gilt bis jemand dagegen klagt.

Eine Behörde sollte sich m.E. mit strittigen Bilanzierungsfragen auseinandersetzen und eine offizielle Meinung dazu veröffentlichen (z.B. zur Bilanzierung der CDS in Erste Bank & Co).
Auditors sollten entsprechend auch dazu gezwungen werden, kritische Punkte dort zur validieren zu lassen (bzw. anderenfalls entsprechend zu haften).
Damit wäre der kreativen Buchhaltung einiges an Spielraum entzogen.


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