minimale Anpassungen
am 08.08.2013 um 16:18 Uhr

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein.

Der Platz in Ställen muss ausreichend sein und ein artgerechtes Verhalten der Tiere ermöglichen, sodass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen, ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und zu Tageslicht ermöglicht werden.

Die Haltungsform von Nutztieren muss – sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen – so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbelkürzen oder Schwänzeabschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten.

Die Tötung von Großtieren wie Rindern und Schweinen sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, dürfen nur unter Betäubung erfolgen. Transportzeiten von Großtieren vom Hof bis zum Schlachthof dürfen sechs Stunden nicht übersteigen. Wirtschaftsweisen, die dazu führen, dass ein Großteil der Tiere – zum Beispiel auf Grund des Geschlechts – gezielt getötet und als „Müll“ entsorgt wird, sind umzustellen. Brandzeichen, zum Beispiel Schenkelbrand bei Pferden, sind konsequent zu verbieten.


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