am 02.07.2013 um 20:41 Uhr
Es geht um die Anergennung von EGMR-Urteilen
Klarstellen, was sich wandert: So wie ich es mitbekommen habe, geht es im Wesentlichen darum, dass Urteile des UN-Gerichtshof für Menschenrechte nicht notwendigerweise durchsetzbar sind - im Wesentlichen entspräche diesen Ausführungsgesetzen Gesetze, nach denen diese Urteile auch anerkannt werden - es gab auch einen Anlassfall (Dr. Lederbauer, Rechnungshofprüfer)
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