am 24.06.2013 um 17:13 Uhr
definiere transparenzregeln
die mindeststandards an transparenz sind mE:
- alle offenen forderungen sind binnen 48 stunden einsehbar - eine rechnungsprüfung kann jederzeit durchgeführt werden unter einhaltung einer ankündigungsfrist von 10 werktagen, bei gefahr im verzug binnen 48 stunden - routinemäßige rechnungsprüfungen haben entsprechend der bfo statt zu finden
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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