am 28.05.2013 um 16:21 Uhr
Bitte richtigstellen! Delegationen waren bisher auf Mitgliederversammlungen NICHT zulässig.
Das ist schon seit der GBV in Graz 2010 so, wo das übelst schiefgegangen ist. Es handelt sich hier um eine Fehlinformation, und ist richtigzustellen, damit der Antrag ernstgenommen werden kann.
Möglich heißt nicht zulässig, es ist auch möglich wen von einer Brücke zu stoßen. Weder in einer VO noch in einem sonstigen Regelwerk ist sowas vorgesehen. Da ist überall von einer persönlichen Akkreditierung die Rede, und das widerspricht Delegationen generell.
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