am 28.05.2013 um 07:10 Uhr
20 Mitglieder sind zuviel
Die Notwendigkeit von 20 Mitgliedern für die Gründungsveranstaltung ist zu hoch. Man sollte eventuell definieren, dass bei Unterschreitung einer Mitgliederanzahl von 10 (15, ...) der Landesvorstand automatisch aufgelöst wird und die Kompetenzen auf den Bundesvorstand bzw. die Bundesgeschäftsführung übertragen werden. Damit bleibt die Landesorganisation bestehen (und das neuerliche Prozedere für eine Neugründung entfällt), bis keine Mitglieder (oder 1, 5, ...) mehr in der Landesorganisation verbleiben.
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