am 28.05.2013 um 07:05 Uhr
keine Auflösung durch EBV
Die Auflösung einer Landesorganisation sollte nur durch die Basis erfolgen dürfen. Eine Auflösung hat derartig weitreichende Konsequenzen, daher sollte das "kleine" Organ EBV nicht die Kompetenz dazu erhalten. Mit Liquid kann jederzeit mit den einzuhaltenden Fristen darüber abgestimmt werden.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |