keine Auflösung durch EBV
am 28.05.2013 um 07:05 Uhr

Die Auflösung einer Landesorganisation sollte nur durch die Basis erfolgen dürfen. Eine Auflösung hat derartig weitreichende Konsequenzen, daher sollte das "kleine" Organ EBV nicht die Kompetenz dazu erhalten. Mit Liquid kann jederzeit mit den einzuhaltenden Fristen darüber abgestimmt werden.


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