am 24.05.2013 um 13:17 Uhr
Ausnahmen für unvermietbare Wohnungen
Wenn es für eine Wohnung schlichtweg keine Mieter gibt, sollte der Eigentümer nicht unbedingt dafür bestraft werden. Also vielleicht unattraktive Gegenden ausnehmen, oder geziehlt nur Ballungsräume einschließen.
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