Ausnahmen für unvermietbare Wohnungen
am 24.05.2013 um 13:17 Uhr

Wenn es für eine Wohnung schlichtweg keine Mieter gibt, sollte der Eigentümer nicht unbedingt dafür bestraft werden. Also vielleicht unattraktive Gegenden ausnehmen, oder geziehlt nur Ballungsräume einschließen.


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