Textkorrektur
am 10.05.2013 um 11:26 Uhr

Die Vorratsdatenspeicherung dient laut Befürwortern der Aufklärung von schweren Verbrechen und Terrorakten. Erkauft wird dies mit der Unter-Generalverdacht-Stellung aller Bürgerinnen und Bürger. Die aktuelle Gesetzeslage verpflichtet Anbieter von Telekommunikationsdiensten (wie Internetanschlüssen oder Mobiltelefonie) zu lückenloser Protokollierung sämtlicher Telekom- und Internetverbindungsdaten, E-Mail-Verbindungen und Handystandortdaten; diese werden für sechs Monate gespeichert und für den Zugriff durch Staatsanwaltschaft und Fahnder bereitgehalten. Die Inanspruchnahme der gespeicherten Daten ist allerdings unzureichend geregelt, unter anderem ermöglichen bloße Verdachtsfälle eine Vorratsdaten-Anforderung durch Behörden. Die Staatsanwaltschaft kann mit Verweis auf die nicht näher definierte Begrifflichkeit „Gefahr im Verzug“ sogar ohne richterlichen Beschluss Zugriff erhalten. Trotz der gravierenden Mängel im Bezug auf Bürgerrechte und Datenschutz konnte eine positive Wirkung der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung in zahlreichen Studien nicht belegt werden. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben die – durch eine EU-Richtlinie vorgegebene – Vorratsdatenspeicherung unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Unverletzlichkeit der privaten Kommunikation und der Unverhältnismäßigkeit der flächendeckenden Überwachung für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Auch die Piratenpartei Österreichs fordert aufgrund der obengenannten Bedenken und der Verstöße gegen die Grundrechte eine sofortige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung.


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