zweideutiger Satzzusammenhang:
am 09.05.2013 um 19:08 Uhr

"... Angebot wird der Bevölkerung .... kostenlos bereitgestellt. Die Eigenleistung der Bürgerinnen und Bürger beschränkt sich auf die Einrichtung eines Internetzuganges."

Ich vermute mal, es ist damit gemeint, dass der Bürger einen Internet Zugang besitzen muss.

Die wortsinngemäße Interpetation ist aber: Das Angebot wird zur Verfügung gestellt und der Bürger muss nur den Internet Zugang "einrichten". ⇒ Einrichten kann ich selbst und kostet mich auch nichts. Da das Angebot nur mit Internet Anschluss und internet-fähigen Gerät möglich ist, würde das bedeuten: Gratis-Internet, ev. auch einen Gratis-PC bei Inskription. ⇒ sollte es das aber tatsächlich bedeuten, würde ich einen eigenen Punkt erstellen, um das verständlicher und für jeden erkennbar darzustellen.


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