Keine fixe Begrenzung...
am 06.05.2013 um 11:39 Uhr

die fixe Begrenzung auf 500.000 Euro beschränkt in meinen Augen das freie handeln der Unternehmen, und wenns auch gerecht erscheint hat ein bisschen den faden Planwirtschafts-Beigeschmack. Ich würds besser finden, wenn man die Unternehmen anhand der Einkommensverteilung(Gini-Index, Anzahl der Mitarbeiter zwischen Median u. Durchschnittseinkommen) im Unternehmen zu Ausgleichszahlungen zu verpflichten, so wie z.B. bei der Behindertenquote. Damit wird nicht nur die oberste Manager-Etage zur Zurückhaltung aufgerufen, sondern auch die Manager darunter(da würden die 500.000€ ja auch manchmal schlagend). Das Management und die Aktionäre sind außerdem daran interresiert über möglichst hochbezahltes Personal in den untersten Einkommesschichten ihres Unternehmens zu verfügen, weils ja auch dann im eigenen Geldbeutel besser klingeln darf. Man dürfte dabei hald auch nicht Leasingarbeiter vergessen. Und unverhältnissmäßig hohe Gewinnausschüttungen müssten natürlich auch in die Einkommensverteilungsberechnung einfließen.


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