zurückziehen wegen gesetzeswidirgkeit
am 27.07.2012 um 05:14 Uhr

in

> http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/wahlordnung/Haupt_3_A_2neu.aspx

steht unter "inhalt der landeswahlvorschläge" folgender text:

"§ 43. (1) Der Landeswahlvorschlag hat zu enthalten:
1. die unterscheidende Parteibezeichnung in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung, bestehend aus nicht mehr als fünf Buchstaben, die ein Wort ergeben können; ..."

demnach is "piraten" gesetzeswidirg. empfehle daher zurückziehen der ini.


die kritik, dass "pirat" nur den singular bezeichnet, is jedoch berechtigt, weshalb i persönlich für PPÖ bin. davon abgesehen, nutzen wir auf twitter den hashtag #ppoe. unter #piraten würden wir in der flut an Deutschen tweets untergehen, #pirat werden wir nur extrem selten im singular verwenden; ein umweg über #pirat|en (beispiel: "die #pirat|en in #Österreich erreichen aktuell 5 % bei der #sonntagsfrage".) wäre sehr kompliziert. gegenbeispiel bei verwendung von PPÖ: "die #ppoe erreicht bei der #sonntagsfrage in #Österreich aktuell 5 %.".

CU TOM


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