§ 3 / 4 LDO beachten --> vorher mit dem BV reden
am 07.04.2013 um 18:04 Uhr

sonstiger direkter Beschluss

Antrag zur direkten Beschlussfassung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs- oder Programmänderungen handelt. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde. Der Antrag muss eine eindeutige und explizite Zuweisung der Umsetzung an eine oder mehrere Personen beinhalten. Diese Person oder Personen müssen (Mit-)Initiatoren des Antrags sein und sich damit zur Umsetzung bereit erklärt haben.


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