am 06.04.2013 um 23:05 Uhr
bitte "Ein Antreten als LO-Sbg ist laut SG-Entscheidung nicht zulässig. " entfernen
Das Ziel des SG-Urteils war es gerade ein Antreten der LO nicht zu behindern oder verhindern.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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