Zusatz zur Eigenständigkeit der Teilgliederungen
am 02.04.2013 um 16:38 Uhr

Ich schlage folgenden Zusatz/Änderung vor:
 

Eine regionale Einheit einer Piratenpartei (heute: Landesorganisation) soll zwei Möglichkeiten haben mit der Piratenpartei (Bundesverband) verbandelt zu sein (Wahlfreiheit):
 

  1. Sie können gegliederter Teil der Bundesorganisation sein
  2. Sie können komplett eigenständig sein.

Im Fall (2) schlage ich vor, dass die Bundesorganisation Mitglied der lokalen Organisation werden muss, damit die lokale Organisation die CI des Bundes verwenden darf, da so die vorgesehene Verwendung dauerhaft sichergestellt werden kann. Der Bundesorganisation wird ein Vetorecht in der Verwendung von Bundessachen eingeräumt (muss noch feiner abgestimmt werden). Jede regionale Einheit kann diesem Prinzip folgen (nicht nur Bundesländer, z.B. auch Städte wie Graz, Linz, etc).
 

Vorteile:
 

- Laufen einer eigenständigen LO alle Leute davon oder "schläft" sie ein, so kann die Bundesorganisation (als Mitglied) diese LO übernehmen, sie schließen oder neu strukturieren. Wenn die LO gegliederter Teil ist, besteht diese Möglichkeit sowieso.

- Starke LOs, mit guten Leuten und vielen Mitgliedern, können eine eigene Geschäftsfähigkeit erlangen, während sie integraler Teil der Piratenpartei bleiben und so stärker und schneller agieren. Das stärkt auch die Bundespartei.

- Die Bundespartei kann (in zu definierenden Bereichen) mitreden, um bestimmte Dinge bundesweit einheitlich zu halten.

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