am 30.03.2013 um 21:50 Uhr
Definitionen widersprechen teilwesie der Bundesgeschäftsordnung
Ahoi, nachdem die Diskussionsbeiträge im Forum bisweilen ignoriert wurden, teile ich den Inhalt als Anregung mit (was aber nicht SInn der Anregungen ist). Die neuen Definitionen widersprechen teilweise der Bundesgeschäftsordnung und sind daher ungültig.
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