am 27.02.2013 um 03:45 Uhr
das Totschlagargument "wenn mit vertretbarem Aufwand möglich" streichen
wenn man eine solche Formulierung in eine Regelung mit hineinschreibt, stellt man jegliche Systemänderungen von vorn herein in Frage, da dann nämlich alles mit "Aufwand nicht vertretbar" abgelehnt werden könnte.
Vor allem, wer entscheidet, wann ein Aufwand vertretbar ist und wann nicht?
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