Ich selbst kenne mich bei diesem Thema nicht wirklich aus. Kann dir aber von einem Bekannten ein paar Fragen stellen bzw. Anregungen geben. Das Zitat dient als Denkanstoss. Ich zitiere:
Oh! Interessant! Die Ausführungen zur Wiedereinführung desUntersuchungsrichters sind zwar lebensfremd und teilweise schlichtweg falsch (wer soll denn jetzt ermitteln: wieder der UR, oder doch die StA?). Was die politische Unabhängigkeit der StA betrifft, ist eurer Position, die auch von der Richterschaft geteilt wird, voll zuzustimmen.
Und weiter:
Auch frueher durfte der UR ohne Antrag der StA ueberhaupt nichts. Der konnte nicht einmal den Diebstahl eines Nasenrammels aufklaeren. Insoweit ist der Antrag a Schaas. Dass aber der Minister net dreinreden soll, ist aber sehr Ok. Daher Generalstaatsanwalt OK, UR nein. So weit, so klar?
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