Generalstaatsanwalt OK - UR nein
am 16.08.2012 um 16:44 Uhr

Ich selbst kenne mich bei diesem Thema nicht wirklich aus. Kann dir aber von einem Bekannten ein paar Fragen stellen bzw. Anregungen geben. Das Zitat dient als Denkanstoss. Ich zitiere:
Oh! Interessant! Die Ausführungen zur Wiedereinführung desUntersuchungsrichters sind zwar lebensfremd und teilweise schlichtweg falsch (wer soll denn jetzt ermitteln: wieder der UR, oder doch die StA?). Was die politische Unabhängigkeit der StA betrifft, ist eurer Position, die auch von der Richterschaft geteilt wird, voll zuzustimmen.

Und weiter:
Auch frueher durfte der UR ohne Antrag der StA ueberhaupt nichts. Der konnte nicht einmal den Diebstahl eines Nasenrammels aufklaeren. Insoweit ist der Antrag a Schaas. Dass aber der Minister net dreinreden soll, ist aber sehr Ok. Daher Generalstaatsanwalt OK, UR nein. So weit, so klar?


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