Textvorschlag der Deutschen
am 16.08.2012 um 16:20 Uhr

https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/106.html

Haltung der Piratenpartei zum Nichtraucherschutz

Präambel

Die Piratenpartei steht für Transparenz, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie tritt für die Wahrung von Bürgerrechten ebenso ein, wie auch für den Schutz des Individuums vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen. In diesem Sinne setzt sie sich daher sowohl für einen wirksamen Nichtraucherschutz als auch für die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Rauchern ein. PIRATEN streben ein gesellschaftliches Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern an, das niemanden von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließt oder unverhältnismäßig in der persönlichen Entfaltung beschneidet.

Zur Realisierung eines wirksamen Nichtraucherschutzes fordern wir:

In allen geschlossenen Räumen öffentlicher Gebäude mit Publikumsverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten im Interesse des Schutzes von Nichtrauchern grundsätzlich Rauchverbote.
Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten prüfen die Möglichkeit der Einrichtung wirksam abgetrennter Raucherräume. Die Nichteinrichtung solcher Räume ist nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen statthaft.
a) Die Betreiber von Gaststätten können separate, von den Nichtraucherbereichen wirksam abgetrennte Raucherräume einrichten.
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
c) Raucherbereiche und Rauchergaststätten müssen von außen deutlich erkennbar gekennzeichnet werden..
Die Benutzung der E-Zigarette, in der Inhaltsstoffe verdampft und nicht verbrannt werden, unterliegt nicht den Einschränkungen zum Nichtraucherschutz.
Begründung: (nicht Bestandteil des Antrages)

Die Inhalation von Tabakrauch gilt nach Stand der Wissenschaft als gesundheitsgefährdend. Nicht wenige Nichtraucher fühlen sich durch Tabakrauch beeinträchtigt, auch wenn der Grad der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch nach wie vor umstritten ist. Diese Situation erfordert gesetzliche Regelungen zum Schutz der Nichtraucher, ohne dass diese unverhältnismäßig in das Persönlichkeitsrecht der Raucher eingreifen.

Eine Politik, die einseitig auf Verbote setzt, bewirkt erfahrungsgemäß größere Probleme als die, die sie zu beseitigen verspricht. Das beste Beispiel dafür ist die Alkoholprohibition der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts in den USA. Die einzige Hinterlassenschaft dieser historischen Periode ist das organisierte Verbrechen, das seine Existenz und explosionsartige Vermehrung der damaligen rigorosen Verbotspolitik verdankt. Rauchverbote können lediglich einen Rahmen vorgeben und führen nur dann zu einem gesellschaftlichen Konsens, wenn sie von Rauchern wie Nichtrauchern aus Überzeugung getragen werden. An die Stelle eines fortdauernden gesellschaftlichen Zwistes, der durch eine überzogene und kleinliche Verbotspolitik nur angeheizt wird, muss eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Rücksichtnahme treten.

Im folgenden Positionspapier haben wir Details für die im Beschlussantrag beschriebene, generelle Leitlinie ausgearbeitet: Positionspapier

Ergänzende Anmerkung:

Aspekte des Arbeits- und Jugendschutzes sind nicht Bestandteil des Nichtraucherschutzes, sondern werden in den jeweiligen Gesetzen geregelt.

Materialien und Bewertungen für die zugrundeliegenden Sachfragen haben wir hier zusammengestellt:

Die Gefährlichkeit von Passivrauch
Die Chemie des Tabakrauchs


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