Dieser Teil des Antrags passt mMn nur bedingt zu den anderen Punkten.
Entweder Infrastruktur befindet sich im Staatseigentum oder im Privateigentum. Netzfreiheit kann man in beiden Fällen nur durch andere Regulierung garantieren. Demokratische Kontrolle sollte sich mMn nur darauf beziehen, dass die Regulierung demokratisch legitimiert wird.
Für kollektives Eigentum gibt es viele Möglichkeiten, allen voran Publikumsgesellschaften, zB Aktiengesellschaften. Kollektive Kontrolle ist immer von Regeln bestimmt, zB in genossenschaftlichen Gesellschaftsformen.
Wenn man auf demokratische Entscheidungen wartet, um Infrastruktur aufzubauen, kann man lange warten. Alleine schon deswegen, weil der Staat ineffizient und selten innovativ ist. Verstaatlichung ist aber auch keine Lösung, da Enteignung.
Ich kann dem Antrag nur zustimmen, wenn der 1. Punkt entweder gestrichen oder umformuliert wird.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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