Verfassungskonformität formulieren
am 18.01.2013 um 00:17 Uhr

zusätzliche Begründung: Das frühere Pensionsantrittsalter verstößt gegen den Gleichheitssatz, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der verfassungsrechtlich, sowie auch durch EU Primärrecht verankert ist.

Der angestrebte raschere Übergangszeitraum soll im Rahmen des Grundrechts des Rechtsschutzes, sowie der Eigentumsfreiheit sein. Beide, ebenso verfassungsrechtliches Recht und Freiheit.


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