am 10.01.2013 um 23:08 Uhr
Ergänzungen zum zweiten Arzt
"Weiters ist die Konsultation eines zweiten unabhängigen Arztes und die Einhaltung einer mindestens einmonatigen Wartezeit zwischen der schriftlichen Anfrage des Patienten und der Leistung der Sterbehilfe vorzuschreiben."
- Mindestens ein zweiter Arzt.
- Die Ärzte müssen ihre Beurteilung unabhängig von einander abgeben.
- Die Ärzte müssen alle die Patienten persönlich gesehen/getroffen haben und
- schriftlich über die Sorgfältigkeit der Arbeit des ersten Arztes nach den oben genannten Kriterien bestätigen.
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