Ergänzungen zum zweiten Arzt
am 10.01.2013 um 23:08 Uhr

"Weiters ist die Konsultation eines zweiten unabhängigen Arztes und die Einhaltung einer mindestens einmonatigen Wartezeit zwischen der schriftlichen Anfrage des Patienten und der Leistung der Sterbehilfe vorzuschreiben."

  • Mindestens ein zweiter Arzt.
  • Die Ärzte müssen ihre Beurteilung unabhängig von einander abgeben.
  • Die Ärzte müssen alle die Patienten persönlich gesehen/getroffen haben und
  • schriftlich über die Sorgfältigkeit der Arbeit des ersten Arztes nach den oben genannten Kriterien bestätigen.

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